Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?

Der Besuch der Schule steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert.
Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen wie

  • Schulfesten
  • Klassenausflügen oder mehrtägigen  Klassenfahrten,
  • Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei all diesen Veranstaltungen, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule oder zumindest mit der Schule veranstaltet werden.