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Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler

Maßnahmen Coronavirus (COVID-19)
Wir möchten auf gar keinen Fall die Eltern und Kinder verunsichern und Ängste erzeugen. Trotzdem müssen wir über einige Vorsichtsmaßnahmen sprechen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind.
 
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
Die zuständigen Gesundheitsbehörden können bei begründetem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronav-Virus eine Schule schließen. Die Schließung gilt dann für alle Kinder und alle dort Tätigen (Lehrer*innen und Erzieher*innen…).
 
Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen
Zuständig für die Bekämpfung des Corona-Virus ist die Gesundheitsbehörde, die unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW liegt. Das Gesundheitsministerium ist in ständigem Kontakt zur Bundesebene, zu anderen Bundesländern und orientiert sich an den Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Das RKI in Berlin beobachtet und bewertet die Lage stetig und ist bundesweit die zentrale Anlaufstelle für  alle Fragen rund um das Corona-Virus. Von dort werden alle Maßnahmen koordiniert.
Eine Schulleitung hat im Einzelfall die Befugnis, ein Kind oder eine Lehrperson vom Unterricht auszuschließen, wenn von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Solche Ausschlüsse werden nur durchgeführt, wenn eine konkrete Gefahr besteht, die auch durch Hinweise belegt ist.
 
Fernbleiben vom Unterricht
Sofern eine Schule nicht grundsätzlich geschlossen wird, besteht Schulpflicht. Ist ein Kind durch Krankheit verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule (Telefon/Mail). Bitte schicken Sie die Kinder nur nach Rücksprache mit dem Kinderarzt wieder zur Schule, um eine Ansteckung zu vermeiden.
 
Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen
Menschen mit grippeähnlichen Symptomen sollten zunächst den Hausarzt telefonisch kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Informationen zum Corona-Virus / Bürgertelefon
Das RKI hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen für die allgemeine Öffentlichkeit veröffentlicht. Auch auf den Internetseiten der Gesundheitsministerien finden Sie Informationen.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon geschaltet (Telefonnummer 0211 – 855 4774)
 
Wie schütze ich mich und andere am Besten?
Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegser-krankungen, wie z. B. bei der saisonalen Grippe, schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus (SARS-CoV-2):
Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden;
Händeschütteln vermeiden
häufiges und richtiges Händewaschen
beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken
Papiertaschentücher benutzen und nach einmaligem Gebrauch entsorgen
 
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html